Veröffentlicht 05/02/2026 in Naturmedizin von Alexander Glogg

Interview mit Nadia Pröpper‑Schwirtzek, Fachanwältin für Medizinrecht


Interview mit Nadia Pröpper‑Schwirtzek, Fachanwältin für Medizinrecht

Sie arbeiten ganzheitlich, integrieren komplementäre Verfahren in Ihre Praxis und möchten rechtlich sicher auftreten. In diesem Gespräch beantwortet Nadia Pröpper‑Schwirtzek zentrale Fragen zu Aufklärung, Abrechnung, Mitarbeiterführung und Praxis‑Compliance. Das Ziel ist klar: Sie wollen heilen dürfen, ohne juristisch angreifbar zu sein. Dieser Text bietet praxisnahe Antworten, konkrete Beispiele und einen Fahrplan, wie Sie Ihre Praxis sicherer aufstellen können.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Warum Rechtssicherheit für Ganzheitsmedizin unerlässlich ist

Die Brücke zwischen Schulmedizin und Ganzheitsmedizin verlangt nicht nur medizinisches Können, sondern auch rechtliche Klarheit. Wer Leitlinien verlässt oder individualisierte Therapien anbietet, bewegt sich oft in einem Graubereich. Fehlende Aufklärungen, unsaubere Abrechnungen oder irreführende Online‑Angaben schaffen Angriffsflächen. Die Lösungen sind pragmatisch: transparente Kommunikation, valide Behandlungsverträge und strukturierte Prozesse im Team. Genau hier setzt die Arbeit von Nadja Pröpper‑Schwirtzek an.

Interview: Fragen und Antworten

Frau Pröpper‑Schwirtzek, was sind die häufigsten rechtlichen Probleme, die Sie in Praxen und Kliniken sehen?

Die wichtigsten Probleme entstehen, wenn Praxen ihr Leistungsangebot erweitern, aber die rechtliche Begleitung fehlt. Kritische Punkte sind:

  • Aufklärung: Wird klar kommuniziert, wenn eine Therapie von Leitlinien abweicht?
  • Wissenschaftlichkeit: Existieren Studien oder ist es ein individueller Heilversuch?
  • Marketing: Welche Werbeaussagen sind zulässig?
  • Abrechnung: Wie werden neue, aufwändige Leistungen wirtschaftlich abgebildet?

Diese Fragen müssen strukturiert beantwortet werden, damit Therapie und Recht Hand in Hand gehen.

Wie können Sie Therapeuten und Ärzten konkret helfen — insbesondere bei der Abrechnung?

Wir analysieren Praxen individuell. Bei der Abrechnung ist Deutschland aktuell komplex, weil die Gebührenordnung sich verändert. Dennoch bieten Honorarvereinbarungen mit Patientinnen und Patienten Spielraum. Ich erstelle rechtskonforme Honorarmodelle, erkläre Steigerungsfaktoren und zeige, wie umfangreiche Leistungen (z. B. große Anamnesen, stundenlange Therapien) wirtschaftlich abgebildet werden können.

Welche Rolle spielen schriftliche Behandlungsverträge und Aufklärungsbögen?

Eine zentrale Rolle. Sie benötigen:

  • einen umfassenden Behandlungsvertrag
  • Aufklärungsformulare für jede Therapie, verständlich formuliert
  • Dokumente zur Entbindung von Schweigepflicht, wenn Information ausgetauscht wird
  • eine Gebührenaufklärung, damit Patientinnen und Patienten wissen, ob Kassenleistungen übernommen werden

Solche Dokumente reduzieren das Haftungsrisiko erheblich und geben dem Patienten eine echte Entscheidungsgrundlage.

Was sind typische Fehler, die zu Haftungsfragen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können?

Die häufigsten und gravierendsten Fehler sind:

  1. Behandlungen ohne wirksame Einwilligung — insbesondere bei Außenseiterverfahren. Fehlende Einwilligung kann als Körperverletzung gewertet werden.
  2. Falsche oder systematisch fehlerhafte Abrechnung — das kann Abrechnungsbetrug sein.
  3. Vereinbarung unzulässiger Pauschalen ohne rechtliche Grundlage.

Solche Fehler entstehen oft nicht aus böser Absicht, sondern durch fehlende Prozesse und rechtliche Begleitung.

Wie sieht ein unkomplizierter Einstieg in die rechtliche Absicherung der Praxis aus?

Der Einstieg ist ein Workshop vor Ort. Wir schauen uns den Ist‑Zustand an: Website, Formulare, Abrechnung, Teamprozesse. Dann erstellen wir:

  • rechtskonforme Aufklärungsbögen für jede Therapie
  • Behandlungsverträge
  • Arbeitsanweisungen und Schulungspläne für Mitarbeiter

Das Ziel: einmal sauber aufsetzen, dann in Ruhe therapeutisch arbeiten können.

Welche Besonderheiten gibt es bei delegierbaren Aufgaben an nichtärztliches Personal?

Medizinische Aufklärung darf nur von fachlich geeigneten Personen erfolgen — also von derjenigen Person, die den Eingriff auch durchführen könnte. Aufgaben wie Einnahmehinweise zu Supplementen oder organisatorische Hilfestellungen können delegiert werden, aber nur nach klarer Schulung und schriftlicher Regelung.

Wie verhält es sich bei grenzüberschreitender Patientenversorgung in D‑A‑CH?

Grundsätzlich gelten ähnliche ethische und rechtskonforme Anforderungen: ordnungsgemäße Behandlungsverträge, Aufklärung und zulässige Gebührenvereinbarungen. Lokale Details unterscheiden sich, etwa bei Werbung oder bei Medizinprodukt‑Regelungen. Hier ist eine länderspezifische Prüfung sinnvoll, besonders bei Einfuhr von Geräten.

Was bringt eine Compliance‑Zertifizierung für Ihre Praxis?

Eine Zertifizierung schafft Vertrauen bei Patientinnen, bei Mitarbeitenden und gegenüber Aufsichtsbehörden. Sie wird sichtbar gemacht (Website, Empfang) und dokumentiert intern Prozesse, Schulungen und Verantwortlichkeiten. Das schafft Ruhe im Praxisalltag — und reduziert das Risiko langfristig.

Praktische Checkliste: Erste Schritte zur Rechtssicherheit

  • Audit Ihrer Website: Zweckangaben, Heilversprechen, Werbung prüfen.
  • Aufklärungsbögen: Für jede Therapie verständliche Informationen erstellen.
  • Behandlungsvertrag: Gebühren, Zahlungsmodalitäten, Schweigepflichtregelungen, Delegation.
  • Team‑Schulungen: Arbeitsanweisungen und Unterschriften für Verantwortlichkeiten.
  • Abrechnungsprüfung: Honorarmodelle rechtssicher gestalten.
  • Dokumentation: Jede Einwilligung sauber archivieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich zwingend einen Anwalt, wenn ich komplementäre Therapien anbiete?

Eine fachliche rechtliche Begleitung ist sehr empfehlenswert. Sie schützt vor Haftungsrisiken, hilft bei Abrechnungsfragen und sorgt dafür, dass Ihre Aufklärungsdokumente juristisch wirksam sind.

Dürfen nichtärztliche Mitarbeiter Aufklärungen durchführen?

Medizinische Aufklärung darf nur fachlich geeignete Personen übernehmen. Delegierbare Tätigkeiten müssen vertraglich geregelt und dokumentiert sein. Schulungen sind Pflicht.

Wie gehe ich mit Leistungen um, die nicht von Kassen übernommen werden?

Klären Sie die Gebühren schriftlich vor Behandlungsbeginn. Erstellen Sie Honorarvereinbarungen und informieren Sie die Patientin oder den Patienten über mögliche Kostenübernahmen durch private Kassen.

Ist Werbung für Naturheilmittel oder Supplements risikobehaftet?

Ja, irreführende oder nicht evidenzbasierte Werbeaussagen können Abmahnungen und Ermittlungen auslösen. Wissenschaftlichkeit und transparente Kommunikation schützen Sie.

Was tun bei laufenden Problemen aus der Vergangenheit?

Ein Audit der bisherigen Dokumentation und Abrechnungen ist der erste Schritt. Oft hilft eine Neuaufstellung der Prozesse und gegebenenfalls die Beratung im Rahmen eines Mandats.

Warum dieses Thema für Patientinnen und Patienten wichtig ist

Rechtssichere Praxen geben Sicherheit. Wenn Sie als Patientin oder Patient einen Behandlungsvertrag, klare Aufklärung und eine transparente Abrechnung vorfinden, können Sie in Ruhe Entscheidungen treffen. Das stärkt Vertrauen und fördert die Wirksamkeit der Therapie.

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Abschließende Gedanken

Die Brücke Schulmedizin ↔ Ganzheitsmedizin gelingt am besten, wenn sie auf einem stabilen rechtlichen Fundament steht. Klare Aufklärung, saubere Abrechnung und ein geschultes Team schützen Ihre Arbeit und geben Ihren Patientinnen und Patienten Vertrauen. Rechtssicherheit ist kein Hindernis für Kreativität in der Therapie. Sie ist das Fundament, auf dem gute Medizin wachsen darf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, diese Orientierung hilft Ihnen, Ihre Praxis sicherer und patientenfreundlicher zu gestalten.

Herzlich und in Dankbarkeit,

Alexander Glogg

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